Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch als PDF verfügbar.

(Stand: Januar 2012)

 

1   Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

1.2 Mit Auftragserteilung an die miprolab GmbH gelten die vorliegenden AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, wenn nicht vertraglich in dem Auftrag bereits vereinbart, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2   Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt. An gesondert ausgearbeitete Angebote halten wir uns 6 Wochen oder an die im Angebot angegebenen Fristen.

2.2 Sämtliche Abbildungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Preislisten, Qualitätsbeschreibungen und technischen Datenblättern beschreiben lediglich eine allgemeine Beschaffenheit und stellen keine Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie dar. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Kunde darf sie daher Dritten nicht zugänglich machen.

2.3 Der Kunde ist nach Erteilung des Auftrages, noch vor Annahme seitens miprolab, an seinen Auftrag bzw. seine Bestellung gebunden.

2.4 Die Annahme des Auftrags bzw. der Bestellung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Probeneinsendung und Beginn der Untersuchungen erklärt werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und miprolab diesen annimmt. Ein Widerruf ist nicht mehr bzw. nur eingeschränkt möglich, wenn miprolab den Auftrag bereits angenommen hat.

2.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Eine Ausnahme ist die Anpassung der Analysen eingesandter Proben, die nach Sachlage mit dem Kunden abgestimmt wird. Diese Abstimmung kann mündlich oder fernmündlich erfolgen.

2.6 Im Falle unvorhergesehener Umstände (z. B. technische Probleme, personelle Engpässe) behält sich die miprolab GmbH die Unterauftragsvergabe vor. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Kunden in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form.

2.7 Probeneinsendungen werden über einen Zeitraum von 2 Wochen nach Berichtsdatum gelagert, um ggf. weiterführende Analysen (siehe 2.5) durchführen zu können.

 

3   Lieferungen und Lieferfristen

3.1 Lieferungen erfolgen möglichst umgehend, wobei auch Teillieferungen zulässig sind.

3.2 Lieferzeitangaben sind generell nur annähernd, generell nicht fix und nur verbindlich, wenn ein ausdrücklicher Liefertermin in der Auftragsbestätigung enthalten oder nachträglich schriftlich vereinbart worden ist.

3.3 Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Rohstoffmangel und Fälle von höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Bei Lieferverzögerung von mehr als 6 Wochen durch diese Störungen sind sowohl Käufer als auch Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Verpflichtungen bestehen nicht. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die miprolab GmbH dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

3.4 Soweit es sich bei der Belieferung der miprolab GmbH um ein Importgeschäft handelt, steht die Lieferverpflichtung der miprolab GmbH zusätzlich unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgenehmigungen für die zur Fertigung der Ware erforderlichen Materialien. In den vorbezeichneten Fällen ist die miprolab GmbH verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes zu informieren und ihm etwa bereits gezahlte Beträge unverzüglich zu erstatten. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, wenn die miprolab GmbH die nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Belieferung zu vertreten hat.

3.5 Bei Exportsendungen liegt es in der Verantwortlichkeit des Empfängers ggf. erforderliche Einfuhrdokumente und Genehmigungen für den Import zeitgerecht der miprolab GmbH zur Verfügung zu stellen.

 

4   Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgeblich sind die am Tag des Auftragseingangs bzw. der Bestellung gültigen Listenpreise und Bedingungen. Diese gelten zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und umfassen den vertraglich festgelegten Leistungs- bzw. Lieferumfang. Die angegebenen Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Liste, soweit wir nicht durch Preiserhöhungen der Zulieferer oder bei einer Änderung unserer Kostenfaktoren zu vorzeitigen Preiskorrekturen gezwungen werden. Änderungen dieser Art hat die miprolab GmbH dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

4.2 Nach Teillieferungen bzw. -leistungen sind wir zu entsprechender Berechnung berechtigt.

4.3 Nachträglich vereinbarte Zusatzlieferungen und -leistungen sind gesondert zu vergüten.

4.4 Durch die Lieferung ggf. entstehenden Nebenkosten wie Verpackung, Fracht bzw. Porto, Trockeneis, Versicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten gesondert gelistet.

4.5 Die Rechnungen – auch bei Teillieferungen – sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Skonto wird nur nach vorheriger schriftlicher Absprache gewährt.

4.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die miprolab GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen, mindestens jedoch 7 %.

 

5   Eigentumsvorbehalt

5.1  Die miprolab GmbH behält sich ihr Eigentum bis zur Erfüllung ihrer sämtlichen Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.

 

6   Gewährleistung, Haftung und Verjährung

6.1 Der Kunde hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich unter Angabe der Mängel und unter Vorlage unseres Lieferscheins mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht angezeigt, oder wird der Liefergegenstand vom Kunden verarbeitet oder verbraucht, erlischt der Gewährleistungsanspruch.

6.2 Transportschäden müssen beim Empfang auf den Frachtpapieren protokolliert und an die miprolab GmbH weitergeleitet werden. Alle Arten von Mängeln sind uns unter genauer Bezeichnung der Art des Mangels innerhalb der unter 6.1 genannten Fristen schriftlich anzuzeigen.

6.3  Ein Sachmangel, der sich erst später zeigt, ist ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt.

 

6.4 Im Falle der Mängelanzeige ist der Kunde verpflichtet, der miprolab GmbH unverzüglich die Gelegenheit zu geben, sich von dem Sachmangel zu überzeugen. Auf Verlangen muss der miprolab GmbH der beanstandete Liefergegenstand unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Wird diese Prüfungsmöglichkeit der miprolab GmbH nicht gewährt, entfallen alle Rechte wegen dieses Sachmangels.

6.5   Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, hat der Kunde uns vor der Geltendmachung seiner weiteren Rechte zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer Frist von grundsätzlich zwei Kalenderwochen zu geben. Bei Erfolglosigkeit der Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch, unserer Verweigerung, Unmöglichkeit der Nacherfüllung, unzumutbarer Verzögerung oder Unzumutbarkeit für den Kunden aus sonstigen Gründen kann der Kunde nach seiner Wahl seine übrigen gesetzlichen Regeln geltend machen, nämlich Rücktritt oder Minderung und (bei zu vertretenden Mängeln) Ersatz eines eventuell eingetretenen Schadens oder Ersatz eventueller vergeblicher Aufwendungen, wobei unsere Haftung entsprechend den Regelungen dieser AGB begrenzt ist.

 

6.6 Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung und/oder durch nicht vorschriftsmäßigen Gebrauch unserer Produkte (z. B. Gebrauch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder entgegen der Produktinformation) oder in sonstiger Weise durch den Käufer verursacht wurden, übernimmt die miprolab GmbH keine Haftung.

6.7 Es bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden aufgrund äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Es bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn vom Kunden Änderungen des Liefergegenstandes vorgenommen werden. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist die miprolab GmbH berechtigt, dem Besteller alle Aufwendungen, die durch diese entstanden sind, zu berechnen.

6.8 Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten.

6.9 Sofern und soweit nicht eine etwaige Haftungsverpflichtung seitens der miprolab GmbH im Falle von grober Fahrlässigkeit, Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten bzw. im Todesfall oder bei Personenschäden, aufgrund von schuldhaftem Verhalten seitens der miprolab GmbH gesetzlich vorgeschrieben ist, ist die Haftung der miprolab GmbH in Bezug auf ein Produkt oder eine Dienstleitung – sei es im Zusammenhang mit Gewährleistungspflichten, Vertragspflichten bzw. im Rahmen einer Delikthaftung oder aus anderen Gründen – insgesamt auf den Betrag beschränkt, den der Käufer für das betreffende Produkt bzw. die betreffende Dienstleistung gezahlt hat.

 

7   Gefahrübergang

7.1 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.

7.2 Der Versand des Liefergegenstandes, auch bei Teillieferungen, erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Kunden bzw. Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Mehrkosten für Eil- und Expressgutabfertigung gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Die miprolab GmbH nimmt die Wahl des Transportweges, des Transportmittels, des Spediteurs und des Frachtführers, sowie der Verpackung nach bestem Ermessen, jedoch ohne Gewähr, vor.

7.4 Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

 

8   Vertragsverletzung

8.1 Vertragsverletzungen des Käufers berechtigen die miprolab GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, jegliche Lieferung an den Käufer einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

9   Datenschutz und Geheimhaltung

9.1 Alle erforderlichen Daten werden wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen vertraulich behandeln.

9.2 Der miprolab GmbH ist untersagt, Tatsachen und Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit anvertraut wurden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Die miprolab GmbH ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenen Verwendung der bei ihrer Tätigkeit erlangten Erkenntnisse befugt, wenn sie aufgrund von gesetzlichen Vorschriften hierzu verpflichtet ist oder der AG sie ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet. Im Übrigen sind die miprolab GmbH und ihre Mitarbeiter nach Absprache mit dem AG befugt Untersuchungsergebnisse im Rahmen von erbrachten Tätigkeiten unter Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, zu publizieren und einer eigenständigen wissenschaftlichen Bewertung zu unterziehen.

 

10  Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.

10.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der miprolab GmbH zuständig ist.

10.3 Die miprolab GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.